Beteiligungskonzept

Mit „Leipzig 416“ entsteht auf dem brachliegenden Areal Delitzscher Straße/Eutritzscher Straße ein neuer und innovativer Stadtteil in zentraler Lage. Bevor der Bau tatsächlich starten kann, muss zunächst Baurecht geschaffen werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die so genannte Bauleitplanung, die in einem Bebauungsplan mündet. Die nötigen Verfahren dazu wurden bereits eingeleitet. Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit ist dabei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sowohl der Projektentwickler, als auch die Stadt Leipzig möchten die Leipzigerinnen und Leipziger intensiv mit einbeziehen.

Im städtebaulichen Vertrag wurde deshalb ein dreistufiges Beteiligungsverfahren vereinbart:

  • Städtebauwerkstatt mit integrierten Nachbarschaft- und Bürgerforen
  • Masterplanung mit integrierter Öffentlichkeitsbeteiligung (nicht gesetzlich vorgeschrieben).
  • Bauleitplanung mit formeller Öffentlichkeitsbeteiligung (gesetzlich vorgeschrieben).

Die Städtebauwerkstatt bildet den Rahmen, in dem fünf Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten an Konzepten für die Quartiersentwicklung arbeiten. Während dieses Prozesses stehen Sachverständige aus anderen Bereichen beratend zur Verfügung. Die Ergebnisse der städtebaulichen Werkstatt werden am Ende von einer Jury bewertet. Parallel dazu werden die Nachbarn des künftigen Stadtteils durch Bürger- und Nachbarschaftsforen eingebunden. Dadurch soll einerseits umfassend und transparent über das Projekt informiert werden, andererseits werden Hinweise und Vorschläge aus der Nachbarschaft aufgenommen und in das Projekt einbezogen.

Aus den Teilnehmern des Nachbarschaftsforums werden außerdem mehrere Quartiersexperten ausgewählt, die die Städtebauwerkstatt unmittelbar begleiten. Abschließend werden die Ergebnisse vorgestellt.

Das beste Konzept wird in einer Masterplanung detailliert ausgearbeitet und danach im Leipziger Stadtrat beraten. Wenn der Stadtrat zustimmt, werden im Rahmen der letztendlichen Erstellung des Bebauungsplanes sämtliche Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit nochmals formal eingebunden.

 

Das Baugesetzbuch sagt zur Beteiligung übrigens dies hier.

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