Warum keine SEM-städtebauliche Entwicklungsmaßnahme?

Antwort:

Im Zuge des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 416 hat der Stadtrat entschieden, einer kooperativen Entwicklung des Areals durch Stadt und Investor gemeinsam den Vorrang vor einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) zu geben. Es wird eingeschätzt, dass die kooperative Entwicklung schneller umsetzbar ist, ohne dabei die Qualität der Ergebnisse zu schmälern.

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