Der planungsrechtliche Rahmen

Die bauliche Gestaltung von Flächen unterliegt in Deutschland gewissen Richtlinien. Diese definieren sich durch Flächen- und Landschaftspläne, sowie durch darauf aufbauende Bebauungspläne. Für das Projekt „Leipzig 416“ wird das gültige Planungsrecht in der Planungs- und Entwicklungsvereinbarung festgehalten. Als zentrales Bezugsdokument gilt der Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig. Dieser legt für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren die Art der Bodennutzung Stadtgebiet fest. Genauer definiert er, welche Flächen für wohnbauliche und gewerbebauliche Projekte verwendet und wo Grünflächen angelegt werden müssen. Für das Areal Delitzscher Straße/Eutritzscher Straße wird der aktuelle Flächennutzungsplan derzeit parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans überarbeitet. Diese Umschreibung der Nutzung von gewerblicher Fläche zu wohnungsbaulicher Fläche ermöglicht erst die Entwicklung des Quartiers und schafft so neuen, zentrumsnahen Wohnraum.

Der Landschaftsplan umfasst alle Aspekte auf ökologischer Ebene. Dieser enthält alle Vorgaben bezüglich des Grün- und Flächensystems der Stadt Leipzig und dient dem Schutz von Boden, Luft, Klima und Wasser. Ziel ist eine Stadt zum Wohlfühlen mit Grünanlagen und Naherholungszentren in Laufweite. Für „Leipzig 416“ werden im städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt Leipzig und CG City Leipzig Nord GmbH & Co. KG folgende Entwicklungsziele definiert:

  • Entwicklung, Sanierung und Verbesserung der Aufenthalts-/Stadtbildqualität durch die Schaffung von begrünten Innenhöfen, Dächern und Fassaden,
  • Einbeziehung von Fließgewässerabschnitten,
  • Straßenbaumbepflanzungen,
  • Herstellung wohnungsnaher Grünflächen,
  • Verknüpfung der Grünflächen mit bestehenden Parkanlagen, grünen Stadtplätzen,
  • Einbindung in das Grün- und Wegesystem.
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