Sozialer Wohnungsbau

Im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung verpflichtet sich der Entwickler vertraglich dazu, 30 Prozent der Wohnfläche als mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum zu entwickeln. Dieser soziale Wohnungsbau wird staatlich gefördert und bietet gerade im Rahmen des Projekts „Leipzig 416“ große Vorteile.

Hier entsteht an zentraler Stelle in Leipzig ein neues Quartier mit optimaler ÖPNV-Anbindung, dass dank seines Anteils an sozialem Wohnungsbau auch Wohnraum für finanziell schwächere Mieter bietet. Das Wohnraumförderungsgesetz besagt, dass Wohnungen mit diesem Etikett speziell für Personen mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Senioren, Schwerbehinderte und anderweitig hilfsbedürftige Menschen vorgesehen sind. Zusammengefasst, Wohnraum für all jene, die am regulären Wohnungsmarkt geringe Chancen haben. Für die Anmietung muss deshalb dem Vermieter ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden, um den Anspruch nachzuweisen. Die Mieten für belegungs- und mietpreisgebundenen Raum sind selbstverständlich gedeckelt und bleiben dadurch dauerhaft erschwinglich.

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