Fakten im Überblick: Bebauungsplan

In der Leipziger Stadtratssitzung vom 07.04.2016 wurde für das Areal „Leipzig 416“ die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen.

Bebauungspläne regeln was, wie und wo gebaut werden darf und wie die Flächen genutzt werden müssen. Zuständig für die Aufstellung und Beschließung von Bebauungsplänen ist ausschließlich die Gemeinde. Diese ist verpflichtet solche Planungen im Rahmen der Stadtentwicklung vorzunehmen, allerdings darf sie selbst entscheiden, wann das nötig ist.

Bei dem Bebauungsplan selbst handelt es sich dabei um ein Dokument, bestehend aus einer Karte und einem erklärenden Text. Im Allgemeinen sind die Ziele von Bebauungsplänen

  • Klimaschutz,
  • Erhalt des Stadtbildes und der Baukultur,
  • Gewährleistung einer menschenwürdigen Umwelt,
  • Regelungen zum Allgemeinwohl/Sicherung der sozialgerechten Bodennutzung,
  • Sicherung der zukunftsorientierten Stadtentwicklung unter den Aspekten des Sozialen, des Wirtschaftlichen und des Umweltschutzes.

Damit diese Ziele erreicht werden, enthalten die Pläne Vorgaben zu Flächennutzung, Art und Ausmaß der baulichen Nutzung, sowie zur Infrastruktur. Faktoren wie Raumordnungs- und Landschaftspläne, sowie Vorschriften des Umweltschutzes beeinflussen diese Regelungen.

Abschließend stellt sich die Frage wie das gesamte Planungsverfahren weitergeht. Für den Ablauf gibt es eine gesetzlich festgelegte Reihenfolge an Schritten, die durchlaufen werden müssen. Den Anfang macht der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Ab diesem Zeitpunkt setzt sich die Kommune mit einem möglichen Bebauungskonzept für ein bestimmtes Areal auseinander. Darauf erfolgt der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Im Rahmen einer Anwohnerbefragung können so Ideen und Anmerkungen für einen Planentwurf gesammelt werden. Wird der fertige Entwurf vom Stadtrat anerkannt, wird er öffentlich ausgelegt. Betroffene des Bauprojekts und Träger öffentlicher Belange (Kammern, Umweltschutzvereine, etc.) haben daraufhin für eine gewisse Zeit die Möglichkeit, offiziell Kritik zu äußern. Die Aufgabe der Stadtverwaltung ist dabei die Aufnahme und schließlich auch die Abwägung der vorgebrachten Argumente. In einer weiteren Stadtratssitzung werden letzte Änderungen vorgenommen und es kommt zum Beschluss des Bebauungsplans über eine Satzung. Das komplette Verfahren dauert mehrere Monate und sichert so genügend Zeit für die Beachtung aller potentiellen Einflussfaktoren.

Innerhalb der Verwaltung ist das Stadtplanungsamt für Bebauungspläne zuständig und verantwortlich.

 

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